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Vorsorge

Die medizinischen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hat nach § 12 Absatz 1 SGBV so zu erfolgen, dass das Maß des Notwendigen nicht überschritten wird. Ärztliche Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind dürfen nicht erbracht und auch durch die Kassen nicht übernommen werden. Die gesetzliche Vorsorge ist genau definiert; Leistungen wie z.B. Labor-, Ultraschall- und Urinuntersuchungen sind darin nicht enthalten.

Es ist die übereinstimmende Meinung des Berufsverbandes der deutschen Urologen und weiterer internationaler Verbände, dass dieser Untersuchungsumfang oftmals nicht ausreicht, um Tumoren so frühzeitig zu entdecken, dass man sie noch heilen kann.

Neben der durch die gesetzlichen Krankenkassen getragenen Früherkennungsuntersuchung besteht in dieser Facharztpraxis auch die Möglichkeit von zusätzlichen individuellen Gesundheitsleistungen. Es ist meine Pflicht und Überzeugung, sie über diese Zusatzleistungen zu informieren. Es handelt sich um Ultraschalluntersuchungen auch mittels TRUS, Urindiagnostik und PSA-Bestimmung. Nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin werden diese Untersuchungen erfolgen und dann nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet, da es sich hierbei um Zusatzleistungen zur vertragsärztlichen Leistung handelt. Falls sie diese Leistungen in Anspruch nehmen wollen, bitte ich Sie, dies bei der Terminvereinbarung anzugeben, da die Dauer und der Umfang der Untersuchung sich deutlich von der vertragsärztlichen Leistung unterscheidet.

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08:00–12:00 & 15:00–17:45

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Impressum   DatenschutzStand: 21. 06. 2022